Abmeldung & Co: Behördenkram vor Work and Travel
Work and Travel in Australien, Kanada oder Neuseeland ist mehr als ein verlängerter Urlaub — aus bürokratischer Sicht verlässt du Deutschland als Einwohnerin oder Einwohner und kehrst als Rückkehrer zurück. Wer das Jahr im Ausland ohne Vorbereitung antritt, riskiert laufende Beiträge, die niemand mehr zahlt, eingefrorene Bankkonten oder eine Steuerrechnung bei der Heimkehr. Dieser Guide erklärt die fünf wichtigsten Baustellen in der richtigen Reihenfolge. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Wohnsitzgemeinde — letzte Sicherheit bringt immer das direkte Gespräch mit der zuständigen Stelle.
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt: Ja oder Nein?
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der Ausgangspunkt für fast alles, was danach kommt. Gibst du deine Wohnung vollständig auf und ziehst ins Ausland, bist du nach dem Bundesmeldegesetz zur Abmeldung verpflichtet — das gilt auch für Work and Travel. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen und muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug beim Amt sein.
Mit der Abmeldung wirst du offiziell zum Nichtansässigen. Das hat weitreichende Folgen: Die gesetzliche Krankenversicherung endet (dazu gleich mehr), die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung entfällt, du sparst ab dem nächsten Jahr die Grundsteuer auf dein Einwohnermeldeamts-Konto — und du bist GEZ-beitragsfrei. Wer dagegen nur vorübergehend bei Eltern oder Freunden abgemeldet bleibt, ohne die Wohnung aufzugeben, riskiert melderechtliche Konsequenzen. Behalte in jedem Fall dein Ausweisdokument aktuell und prüfe, ob ein Reisepass noch lange genug gültig ist.
- Abmeldung frühestens 1 Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen danach
- Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, ausgefüllter Abmeldeschein (oft online vorausfüllbar)
- Rückkehr: Ummeldung (Anmeldung) innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in eine neue Wohnung
- Tipp: Abmeldebestätigung aufbewahren — Krankenkasse und Finanzamt benötigen sie als Nachweis
Krankenversicherung: Mitgliedschaft endet — Anwartschaft sichert die Rückkehr
Mit der Abmeldung erlischt deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das klingt erst einmal gut — keine Beiträge mehr —, hat aber einen Haken: Wer länger als 12 Monate weg ist, verliert unter Umständen das Recht auf freie Kassenwahl bei der Rückkehr und muss möglicherweise Wartezeiten in Kauf nehmen. Die meisten Krankenkassen bieten daher eine sogenannte Anwartschaftsversicherung an.
Die Anwartschaft ist kein aktiver Versicherungsschutz — du hast im Ausland keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Kasse —, sondern eine Art Platzhalter: Sie sichert dein Recht, nach der Rückkehr nahtlos wieder aufgenommen zu werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Der Beitrag ist niedrig; bei der TK beträgt er für 2026 beispielsweise ca. 23–28 Euro pro Monat (je nach Elterneigenschaft). Ob deine Kasse eine Anwartschaft anbietet und unter welchen Bedingungen, variiert — ruf am besten direkt dort an. Wichtig: Die Anwartschaft ersetzt keine Reise- und Arbeitsversicherung für Australien. Zwischen Deutschland und Australien besteht kein Sozialversicherungsabkommen, Medicare gilt nicht für Working-Holiday-Inhaber — du brauchst zwingend eine private Auslands-Kranken- und Arbeitgeberversicherung.
- GKV-Mitgliedschaft endet mit der Abmeldung vom Einwohnermeldeamt
- Anwartschaftsversicherung sichert das Rückkehrrecht — kein aktiver Schutz im Ausland
- TK-Beitrag 2026 ca. 23–28 €/Monat; andere Kassen können abweichen
- Anwartschaft vor Abreise bei deiner Kasse beantragen — nicht rückwirkend möglich
- Zusätzlich zwingend: private Reise- und Arbeitskrankenversicherung für das Zielland
Rentenversicherung: Pause einlegen oder freiwillig weiterzahlen?
Ohne deutschen Wohnsitz und ohne inländisches Arbeitsverhältnis bist du nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deine Beiträge ruhen einfach — es gibt keine Strafe für das Aussetzen. Trotzdem lohnt es sich, die Auswirkungen zu verstehen.
Auslandszeiten ohne Beiträge zählen nicht als Beitragsjahre und erhöhen deine spätere Rente nicht. Sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Anrechnungszeiten oder im Rahmen von Abkommen berücksichtigt werden. Wer seine Rente langfristig nicht schmälern möchte, kann freiwillige Beiträge zahlen. Das ist für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ausdrücklich möglich. 2026 liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro — du kannst frei wählen, wie viel du einzahlst. Die Zahlung läuft über ein deutsches Konto oder eine Vertrauensperson in Deutschland. Einen Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Rentenversicherungspflicht endet ohne inländischen Wohnsitz und ohne deutsches Arbeitsverhältnis
- Freiwillige Beiträge möglich: 112,16 – 1.571,70 €/Monat (Stand 2026, jährliche Anpassung)
- Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen — vor der Abreise klären
- Auslandsjahre ohne Beiträge schmälern die spätere Rente, gefährden aber die Grundberechtigung erst bei sehr kurzer Vorversicherungszeit
Steuern: Wegzugsjahr, Steuererklärung und beschränkte Steuerpflicht
Im Jahr des Wegzugs bist du bis zum tatsächlichen Auszug aus Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig — für diesen Zeitraum musst du eine reguläre Einkommensteuererklärung abgeben. Deine australischen, kanadischen oder neuseeländischen Einkünfte aus dem Rest des Jahres fließen dabei über den sogenannten Progressionsvorbehalt ein: Sie erhöhen den Steuersatz, der auf das deutsche Einkommen angewendet wird, auch wenn sie selbst nicht besteuert werden. Im Folgejahr bist du in Deutschland in der Regel gar nicht mehr steuerpflichtig — vorausgesetzt, du hast wirklich keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr im Inland.
Hast du nach dem Wegzug noch Einkünfte aus Deutschland — zum Beispiel aus Vermietung, einer Abfindung oder Kapitalerträgen aus deutschen Quellen —, greift die beschränkte Steuerpflicht: Du zahlst nur auf diese inländischen Einkünfte deutsche Steuer. Australien, Kanada und Neuseeland gelten steuerrechtlich nicht als Niedrigsteuerländer, sodass die verschärfte erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) in der Regel nicht zur Anwendung kommt. Wer im Wegzugsjahr noch Kapitalanlagen in Deutschland hält, sollte prüfen, ob laufende Erträge oder Veräußerungsgewinne nachzuversteuern sind.
- Wegzugsjahr: Einkommensteuererklärung für den Zeitraum bis zur Abmeldung abgeben
- Ausländische Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt im Wegzugsjahr
- Ab dem Folgejahr keine Steuerpflicht, wenn kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Beschränkte Steuerpflicht gilt weiterhin für inländische Einkünfte (Miete, Zinsen, Dividenden aus Deutschland)
- Steuertermine im Blick behalten — ggf. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vor Abreise konsultieren
Bankkonten, Depots und SCHUFA
Mit der Abmeldung wirst du aus Sicht der meisten deutschen Banken zum Nichtansässigen — und das kann Konsequenzen für dein Konto haben. Viele deutsche Neobanken (N26, DKB, ING) schränken die Kontonutzung für Kunden ohne deutschen Wohnsitz ein oder kündigen das Konto ganz. Informiere dich vor der Abreise bei deiner Bank, wie sie mit der Abmeldung umgeht, und kläre, ob eine Nichtansässigen-Vereinbarung möglich ist.
Traditionelle Filialbanken sind hier oft flexibler — ein Gespräch mit der Filiale vor Ort kann das Konto retten. Das ist wichtig, weil du das Girokonto für Überweisungen aus dem Ausland, mögliche Steuerrückerstattungen und das Einziehen laufender Kosten in Deutschland brauchst. Depots bei Brokern sind ein eigenes Kapitel: Viele Anbieter sperren den Handel mit deutschen oder europäischen Wertpapieren für Nichtansässige aus regulatorischen Gründen. Liquidiere oder übertrage Positionen rechtzeitig vor der Abreise. Was die SCHUFA betrifft: Bestehende Einträge bleiben erhalten, auch wenn du abgemeldet bist. Ein ruhend geführtes Konto ohne Aktivität schadet deiner SCHUFA-Score langfristig nicht, solange keine Negativeinträge entstehen.
- Viele Neobanken erlauben die Kontonutzung nur bei deutschem Wohnsitz — vor Abreise klären
- Filialbank: persönliches Gespräch über Nichtansässigen-Status führen und Ergebnis schriftlich festhalten
- Depot: Handel mit deutschen Wertpapieren für Nichtansässige oft eingeschränkt — Positionen vorher klären
- SCHUFA-Score bleibt im Ausland bestehen; kein aktiver Schaden durch ruhende Konten ohne Negativeinträge
- Girokonto möglichst offen halten für Rücküberweisungen, Steuererstattungen und laufende Lastschriften
Kindergeld und BAföG: Ansprüche rechtzeitig melden
Kindergeld wird für Work and Travel in der Regel nicht gezahlt. Work and Travel gilt nach Auffassung der Familienkasse als gewöhnlicher Auslandsaufenthalt, nicht als Berufsausbildung — der Anspruch entfällt damit. Du bist verpflichtet, die Familienkasse über den Auslandsaufenthalt zu informieren. Wer Kindergeld weiterbezieht, obwohl kein Anspruch mehr besteht, riskiert eine Rückforderung und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren. Ausnahme: Wenn ein nennenswerter Teil des Aufenthalts aus einem anerkannten Sprachkurs besteht, kann ein Anspruch teilweise bestehen bleiben — das klärt die Familienkasse im Einzelfall. BAföG läuft mit der Abmeldung aus Deutschland grundsätzlich aus, wenn kein inländisches Studium mehr aktiv ist. Informiere das zuständige Amt rechtzeitig.
- Kindergeld für Work and Travel in der Regel nicht anspruchsberechtigt
- Familienkasse vor Abreise informieren — Weiterzahlung ohne Anspruch ist rechtswidrig
- Sprachkurs-Anteil kann in Ausnahmefällen einen Teilanspruch begründen — Einzelfallprüfung
- BAföG-Amt informieren, wenn das Studium pausiert oder aufgegeben wird
Wie Tern hilft
Tern ist ein Multiwährungs-Konto, das du noch vor dem Abflug vom Smartphone aus eröffnest — du brauchst nur Reisepass und Working-Holiday-Visum (Tern befindet sich im Pre-Launch, Registrierungen sind offen). Deine Kontonummer in Australien, Kanada oder Neuseeland steht bereit, bevor du landest. Aufladen aus Deutschland geht zum Mittelkurs ohne versteckte Umrechnungsaufschläge, und am Geldautomaten vor Ort fallen keine Gebühren an. Gerade weil das deutsche Girokonto durch die Abmeldung komplizierter werden kann, ist Tern der unkomplizierte Weg, dein Geld zwischen beiden Ländern zu bewegen.
Muss ich mich für Work and Travel zwingend in Deutschland abmelden?+
Wenn du deine Wohnung aufgibst und ins Ausland ziehst, bist du nach dem Bundesmeldegesetz zur Abmeldung verpflichtet. Wer die Abmeldung unterlässt, obwohl er tatsächlich ausgezogen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Abmeldung hat außerdem konkrete finanzielle Vorteile: Die GKV-Beitragspflicht endet, die Rentenversicherung wird freiwillig, und du bist ab dem Folgejahr in der Regel nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Wer dagegen nur vorübergehend bei den Eltern einzieht und dort tatsächlich gemeldet bleibt, muss sich nicht abmelden — aber dann laufen auch alle Beitragspflichten weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Anwartschaftsversicherung und normaler Krankenversicherung im Ausland?+
Die Anwartschaftsversicherung bietet keinen aktiven Versicherungsschutz — du kannst damit keine Arztrechnungen aus Australien einreichen. Sie sichert stattdessen dein Rückkehrrecht: Nach der Rückkehr wirst du ohne Wartezeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder Vollmitglied bei deiner deutschen Kasse. Für die medizinische Versorgung im Ausland brauchst du zwingend eine separate private Reise- und Auslandskrankenversicherung. Zwischen Deutschland und Australien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen, der australische Medicare-Schutz gilt nicht für Inhaber eines Working-Holiday-Visums.
Welche drei Fehler passieren vor Work and Travel am häufigsten?+
Erstens: die Familienkasse vergessen — Kindergeld läuft ohne Meldung still weiter, obwohl der Anspruch entfällt, und die Rückforderung kommt oft erst nach der Heimkehr. Zweitens: das Neobank-Konto nicht prüfen — viele Anbieter kündigen das Konto, sobald kein deutscher Wohnsitz mehr hinterlegt ist, was mitten im Auslandsaufenthalt zum Problem wird. Drittens: die Steuererklärung für das Wegzugsjahr vergessen — sie ist Pflicht und muss auch aus dem Ausland eingereicht werden, wenn du im betreffenden Kalenderjahr noch in Deutschland Einkünfte hattest.
Alles geregelt, bevor du landest
Tern ist die Neobank fürs Work-and-Travel-Leben — trag dich auf die Warteliste ein.
Auf die WartelisteQuellen
Dieser Guide ist eine allgemeine Information, keine Finanz- oder Migrationsberatung. Regeln und Zahlen ändern sich — prüfe immer die offiziellen Quellen oben.